Die Tat

 

Sören verließ an dem Abend seine Freunde und das Fußballspiel in der Halbzeit, in einem sehr angetrunkenen Zustand. Er fing um ca. 23:10 Uhr einen Streit mit einem gleichaltrigen Jugendlichen an. Er prügelte, aus welchem Grund auch immer, auf ihn ein. Laut Staatsanwaltschaft stach ihm der Täter 4-mal mit einem abgebrochenen Flaschenhals in den Körper. Der tödliche Stich war 11 cm lang, durchtrennte 2 Rippen und den Herzbeutel bis hin zur Lunge.

 

Man fragt sich nun, mit welcher Wucht muss man zustechen, um diese Verletzung herbeizuführen? Oder hätte man einen stark alkoholisierten Mann (2,8 Promille) nicht einfach mit den Händen wegstoßen können? War für ein Wegstoßen vielleicht die Flasche in der Hand im Weg?  

 

Wäre man nach dem man "Todesangst" hatte vielleicht lieber Richtung Polizei (ca. 150m) gelaufen um Anzeige zu erstatten?

Selbst wenn man in die entgegengesetzte Richtung liefe, hätte man bei der ersten Befragung durch die Polizei gleich mitteilen können, gerade "Todesangst" ausgestanden zu haben und man wäre froh, dass die Polizei eintrifft, weil man Anzeige erstatten wolle. 

 

In der Begründung der Staatsanwaltschaft heißt es, unser Sohn wäre körperlich überlegen gewesen. Wenn beide 85kg wogen und unser Sohn 2,8 Promille hatte und keine Waffe und der andere 0 Promille, wer ist dann der Überlegene? Rechtfertigt dass mehrere Einstiche und einer davon tödlich ins Herz? Ein abgebrochener Flaschenhals ist ca. 15cm lang. Wie hält man diesen fest, wenn die Einstichstelle 11cm tief ist?

 

Das Ermittlungsverfahren wurde wegen Notwehr eingestellt.

  Jeder, der betrunken eine Straftat begeht, bekommt mildernde Umstände vor Gericht zugesprochen.

Unser Sohn bekam die Todesstrafe und wir haben Lebenslänglich bekommen!!!

 

Mit dieser Einstellung des Verfahrens wird nun evtl. Einigen die Tür geöffnet, bei einem Streit einfach zu zustechen. Man wehrt sich ja nur!! Hoffentlich bekommt die Staatsanwaltschaft nicht noch mehr solcher Fälle auf den Tisch.

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